Garantieleistung bei Nutzung von Rebuilt-Tonern


Dürfen Druckerhersteller Garantieleistungen bei Nutzung kompatibler Patronen verweigern?

Hersteller können im Allgemeinen die Garantieleistung  wegen der Nutzung von kompatiblen Tinten-Patronen oder Tonern eines Drittanbieters nicht verweigern. Welche Patronen im Gerät verwendet werden, ist ausdrücklich kein Bestandteil einer Garantie oder gar ein legitimer Grund für die Verweigerung einer Garantieleistung. Entsprechend lautende Passagen und Formulierungen wären ungültig und nicht rechtskräftig (Verbraucherschutz Deutschland)

Zumeist musst bei der Nutzung von ReUseMe-Tonern die Herstellergarantie des Druckers vollständig erhalten bleiben. Sollte trotzdem ein Fehler durch unsere Patronen entstanden sein, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.

 

Und wo möchten Sie nun hin?

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